Pflichten und Aufgaben eines Betreuers/ einer BetreuerinHinsichtlich der Pflichten und Aufgaben eines Betreuers/ einer Betreuerin gibt es trotz der Konkretisierung in den §§ 1840, 1908b BGB nur wenig gesetzliche Regelungen. Es erscheint daher angezeigt, einheitliche Standards/Leitlinien für die Aufgaben und Pflichten zu entwickeln, an denen sich die Gerichte, Behörden, Betreuer/innen, Betroffene, ihre Angehörigen und die sozialen Dienste und Einrichtungen orientieren können.
Häufigkeit des persönlichen Kontakts
Zur Führung der Betreuung ist ein persönlicher Kontakt zwischen Betreuer/in und betreuter Person erforderlich.
Die Frequenz der persönlichen Kontakte ist abhängig von den individuellen Voraussetzungen hinsichtlich übertragener Aufgabenkreise und des Gesundheitszustandes und kann nicht durch starre Regeln beschrieben werden.






Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. im Juli 2011
Brunhilde Ackermann
Horst Böhm