Samstag, 19. Mai 2012

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ISG-Evaluation – Datenfriedhof mit geringer Bedeutung für die Zukunft des Betreuungswesens

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Helge Wittrodt
Der Autor ist Dipl.Ökonom und Dipl.Sozial­ar­beiter und 1. Vorsit­zender des Bundes­ver­bandes freier Berufs­be­treuer e.V.

Gemessen an den Erwar­tungen an das Evalua­ti­ons­pro­jekt zum 2. Betreu­ungs­rechts­än­de­rungs­ge­setz, die das Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium über mehrere Jahre weckte, ist das Ergebnis enttäu­schend. Entspre­chend seines Auftrages hat das Institut für Sozial­for­schung und Gesell­schafts­po­litik (ISG) eine Vielzahl zusam­men­hang­loser Struk­tur­daten erhoben, aus denen aber keine Schlüsse in Bezug auf die Qualität des Betreu­ungs­we­sens und des notwen­digen Struk­tur­re­form­be­darfes gezogen werden können. Die Unter­su­chung scheint nur zwei Zwecken zu dienen: das Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium will offenbar mit den Ergeb­nissen recht­fer­tigen, dass die Vergü­tungen der Berufs­be­treuer unver­än­dert bleiben und dass diese künftig jeden Monat ihre Klienten in Einrich­tungen besuchen sollen.

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