Samstag, den 27. Februar 2010 um 14:47 Uhr
Prof. Dr. Wolf Crefeld
Prof. Dr. Wolf Crefeld
Die gerichtlich angeordnete Betreuung wird zunehmend ein sozial- und gesundheitspolitisches Thema, das auch die gemeindepsychiatrischen Verbände und andere Sozialleistungserbringer interessieren muss. Die Rufe mehren sich, dieses bisher vornehmlich von der Justiz und der Rechtspolitik manchmal sehr lieblos verwaltete Institut der Rechtsfürsorge einer substanziellen Revision zu unterziehen, einer Revision, die nicht in erster Linie Kostenprobleme im Sinn hat, sondern der Leitidee des Schutzes der Menschenwürde behinderter und kranker Menschen mehr Geltung verschafft.
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