Samstag, 19. Mai 2012

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Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Politischer und rechtlicher Handlungsbedarf auch im Betreuungsrecht?

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schultebernd
Dr. Bernd Schulte
Nachdem bereits das Europäi­sche (= EU) Recht mit seinen Antidis­kri­mi­nie­rungs­vor­schriften, die in Deutsch­land u. a. durch das Allge­meine Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) umgesetzt worden sind, das Behin­der­ten­recht bis hin zum Betreu­ungs­recht vor neue recht­liche Heraus­for­de­rungen gestellt hat, nötigt das für Deutsch­land seit 2009 rechts­ver­bind­liche Überein­kommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behin­de­rungen dazu, die gegen­wärtig gelten- den Vorschriften über die Rechts­für­sorge für Menschen mit Behin­de­rungen, das Unter­brin­gungs­recht sowie eine Reihe weiterer verwandter recht­li­cher Regelungen zu über­denken.
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