Samstag, 19. Mai 2012

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Einflussnahme der Betreuungsbehörde auf die Qualität in der Betreuung

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Brunhilde Acker­mann
Dipl. Verwal­tungs­wirtin,
Leiterin der Betreu­ungs­be­hörde Stadt Kassel,
stell­ver­tre­tende Vorsit­zende des Vormund­schafts­ge­richts­tages e.V. (VGT e.V.)

Die folgenden Ausfüh­rungen stellen die aktuellen Möglich­keiten vor, die den Betreu­ungs­be­hörden auf der Grund­lage des Betreu­ungs­be­hör­den­ge­setz zur Verfü­gung stehen, auf die Qualität der gesetz­li­chen Betreuung Einfluss zu nehmen. Weiter wird ein Überblick gegeben über den aktuellen Stand der Diskus­sion in der Bund-Länder-Arbeits­gruppe zur Verbes­se­rung des Betreu­ungs­rechts. Dabei soll auch auf die Frage einge­gangen werden, welche Chancen eine Struk­tur­re­form des Betreu­ungs­rechts zur Verbes­se­rung der Qualität haben. Eine stark disku­tierte Frage, ob die Betreu­ungs­be­hörde Eingangs­in­stanz im Verfahren werden soll, wird ebenso bearbeitet wie die Frage­stel­lung, ob Assis­tenz­leis­tung Betreuung ersetzen kann.

Der Beitrag gibt ein Referat beim 1. Bayeri­schen Betreu­ungs­ge­richtstag am 22. Juli 2010 in München wieder. Die Vortrags­form wurde weitge­hend beibe­halten.