Brunhilde AckermannDipl. Verwaltungswirtin,
Leiterin der Betreuungsbehörde Stadt Kassel,
stellvertretende Vorsitzende des Vormundschaftsgerichtstages e.V. (VGT e.V.)
Die folgenden Ausführungen stellen die aktuellen Möglichkeiten vor, die den Betreuungsbehörden auf der Grundlage des Betreuungsbehördengesetz zur Verfügung stehen, auf die Qualität der gesetzlichen Betreuung Einfluss zu nehmen. Weiter wird ein Überblick gegeben über den aktuellen Stand der Diskussion in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Betreuungsrechts. Dabei soll auch auf die Frage eingegangen werden, welche Chancen eine Strukturreform des Betreuungsrechts zur Verbesserung der Qualität haben. Eine stark diskutierte Frage, ob die Betreuungsbehörde Eingangsinstanz im Verfahren werden soll, wird ebenso bearbeitet wie die Fragestellung, ob Assistenzleistung Betreuung ersetzen kann.
Der Beitrag gibt ein Referat beim 1. Bayerischen Betreuungsgerichtstag am 22. Juli 2010 in München wieder. Die Vortragsform wurde weitgehend beibehalten.