Die Zeitschrift für Betreuungs- und Sozialrecht (BtSRZ) ist eine elektronische wissenschaftliche Fachzeitschrift für Berufsbetreuer und andere Akteure im Betreuungswesen; sie ist auch für Mitarbeiter sozialer Dienste von Interesse.
Die redaktionelle Linie der BtSRZ orientiert sich an der Betreuungs-Infrastruktur, d.h. der praxisorientierten Auseinandersetzung mit den- Rollen und Aufgaben der Akteure im Betreuungswesen und
- ihrer Rechtsbeziehungen untereinander sowie
- den sozialrechtlichen Bezügen des Betreuungswesens und
- den Leistungsansprüchen der betreuten Menschen.
Wie die ökonomischen Ursachen für das Ende der Zeitschrift „Betreuungsmanagement“ des Hüthig-Verlages zeigen, sind die notwendigen Abonnement-Entgelte für Produktion und Vertrieb einer Fachzeitschrift in traditioneller Printform auf dem kleinen Betreuungsmarkt nicht zu erwirtschaften. Ein neues Fachzeitschriften-Projekt muss daher die kostensparenden Möglichkeiten des elektronischen Publizierens („E-Publishing“) nutzen. Auch für Nutzer mit geringem Literaturbudget sind das Abonnement der Zeitschrift und der Download der Einzel-Artikel außerhalb des offenen Contents erschwinglich.
Ein weiterer Vorteil des E-Publishing ist die deutliche Verkürzung der Produktionszeiten. Während in zwei- oder dreimonatig erscheinenden Print-Fachzeitschriften Beiträge bei Erscheinen oftmals älter als 6 oder gar 9 Monate sind, wollen wir einen Vorlauf von etwa einem Monat gewährleisten: pro Monat sollen mindestens zwei neue Beiträge erscheinen; gemeinsam mit dem Redakteur, Dr. Jörg Tänzer, soll das fachliche Lektorat der Autorenbeiträge innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung gewährleistet werden. Damit können in der BtSRZ Diskurse zu Themen im Betreuungswesen mit einer Aktualität geführt werden, die bisher nicht möglich war.
Als Herausgeber gewährleiste ich die redaktionelle Unabhängigkeit der Zeitschrift vom Verlag und ihre wissenschaftliche Qualität. Ich habe ein vertragliches Vetorecht gegenüber Beiträgen, die den Ansprüchen an die wissenschaftliche Qualität nicht genügen oder mit der redaktionellen Linie der Zeitschrift unvereinbar sind. Sponsoren, die verdeckt Einfluss auf die redaktionelle Linie nehmen könnten, gibt es nicht; die Zeitschrift finanziert sich aus den Entgelten der Nutzer und einem Zuschuss des Verlages.
Zu meiner Person: ich bin wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht in München. (Link zu Curriculum Vitae und Veröffentlichungsliste: www.mpisoc.mpg.de/ww/de/pub/organisation/wissenschaft/referenten/dr__bernd_schulte.cfm) Ich habe u.a. in der Arbeitsgruppe mitgewirkt, die den Entwurf des Betreuungsgesetzes 1992 erarbeitet hat und war Mitherausgeber der Zeitschrift „Betreuungsrechtliche Praxis“.
Dr. Bernd Schulte, München



